Himmelfahrt: Alkoholverbot im Sielpark

Allgemeinverfügung veröffentlicht

Wie in den vergangenen Jahren gilt an Himmelfahrt im Sielpark auch in diesem Jahr ein Alkoholverbot. Verboten ist neben dem Verzehr auch das Mitführen von Alkohol in Bollerwagen, Handkarren, Rucksäcken oder ähnlichem. Die entsprechende Verordnung dazu ist am Donnerstag im amtlichen Kreisblatt veröffentlicht worden. Sie gilt am Himmelfahrtstag von 0 bis 24 Uhr. Mit Blick auf Ausflügler am ‚Vatertag‘ weist die Stadt Bad Oeynhausen darauf hin, dass auch im Kurpark ein Alkoholverbot gilt. Es ist in der Kurparkordnung festgelegt und gilt dauerhaft.