Kontakt

Stadt Bad Oeynhausen

Standesamt

Ostkorso 8
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1299

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Standesamt
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt. Der von Ihnen beauftragte Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (sofern vorhanden), ansonsten Geburtsurkunde, Ehekurkunde, ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil, die Sterbeurkunde des ggf. vorverstorbenen Ehegatten und den Ausweis der oder des Verstorbenen bereithalten. Wenn der/die Verstorbene nicht in Bad Oeynhausen wohnhaft bzw. gemeldet ist, ist zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde beizubringen, sofern kein gültiger Personalausweis beigebracht werden kann. Der Bestatter wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.